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The claim

Zwei Juristen, Kingreen von der Uni Regensburg, und Michael Elicker belegen mit ihren Gutachten, dass die Corona-Maßnahmen unrechtmäßig oder verfassungswidrig seien.

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Das ist größtenteils falsch. In der Debatte um Paragraph 5 des Infektionsschutzgesetzes geht es nicht um die landläufig als "Corona-Maßnahmen" bezeichneten Regeln, die Ländersache sind. Vom Bundestag geladene Rechtswissenschaftler sind sich nicht einig, ob die Befugnisse für das Gesundheitsministerium verfassungswidrig sind oder nicht. Stellungnahmen für Anhörungen sind keine Belege, es sind juristische Interpretationen.

Reviewed by BR24 Faktenfuchs ↗ ·

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