The claim
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt in Schulen teilweise eine Maskenpflicht. Baden-Württemberg hat seine Regelung hierzu angesichts steigender Infektionszahlen kürzlich verschärft. So ordnete das Land an, dass Schüler auch im Klassenzimmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Im Internet kursiert die Behauptung, diese Regel sei wieder aufgehoben worden (hier archiviert).
Rating
Es handelt sich um eine Falschmeldung. Die Regel wurde nicht aufgehoben und gilt weiter.
Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·
Original fact check ↗