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The claim

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es teils auch in Schulen eine Maskenpflicht. Im Internet warnen Maskengegner nun vor drohenden Gesundheitsschäden. So kursiert die Behauptung, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) habe Masken für Kinder verboten (hier archiviert). Erwachsene dürfen demnach nur zwei Stunden lang eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Als Beleg wird ein Dokument verbreitet, das unter anderem von einer Arbeitsmedizinerin verfasst wurde

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Falsch. Aus den Empfehlungen der DGUV ergibt sich kein Masken-Verbot für Kinder. Die Angaben zu Orientierungswerten für Arbeitnehmer sind verkürzt wiedergegeben.

Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

Original fact check ↗