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The claim

Zum Schutz vor Corona-Infektionen gilt für Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr und in Zügen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Doch in der Praxis hält sich nicht jeder daran. In einem Artikel wird nun behauptet, wer keine Maske trage, dem drohe angeblich eine Gefängnisstrafe.

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Richtig ist, dass in mehreren Bundesländern Maskenverweigerer Bußgelder zahlen müssen. Die Deutsche Bahn will die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen zusätzlich mit Verweisen durchsetzen. Es stimmt aber nicht, dass Fahrgästen ohne Maske eine Gefängnisstrafe droht.

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Sources and attribution

    Original review: Deutsche Presse-Agentur. Structured data compiled by Data Commons under CC BY 4.0. Publisher article content is subject to its own terms.

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