The claim
Wer ein Kopftuch trägt kann am Eintritt ins Wahllokal gehindert werden.
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Falsch. Niemand darf wegen eines Kopftuchs daran gehindert werden, seine Stimme abzugeben. Eine entsprechende Regelung gibt und gab es im Wahlgesetz nicht. Die Stadt Bergheim spricht von einem Fehler der Wahlhelferin.
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