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The claim

"Was Ihren Ofen betrifft, ist nicht die Ursache im neuen Energiegebäudegesetz (Gebäudeenergiegesetz, Anm. d. Red.), um das mal ganz klar zu trennen. (…) Da geht es um Feinstaubwerte beim Verbrennen von Holz. Da gibt es Grenzwerte, Emissionswerte. Da greift ein altes Gesetz der alten Bundesregierung."

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Hartmanns Aussage ist richtig, sofern es bei der Umrüstung tatsächlich um die Feinstaubwerte ging. Ein Sonderfall könnte für eine Ausnahme sorgen, das ist aber nicht bekannt.

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Sources and attribution

    Original review: BR24 Faktenfuchs. Structured data compiled by Data Commons under CC BY 4.0. Publisher article content is subject to its own terms.

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