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The claim

Über die Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird viel diskutiert. Ein Facebook-Post (hier archiviert) behauptet nun: Ein Maskenzwang in Geschäften sei «illegal, verboten und damit eine strafbare Nötigung» nach Paragraf 240 des Strafgesetzbuchs. Eine Maskenpflicht müsse formgerecht in den Hausordnungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt werden. Es reiche nicht, wenn Geschäftsinhaber entsprechende Hinweisschilder aufhängen. Als Beleg wird auf Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) verwiesen.

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Die Maskenpflicht ist in Landesverordnungen geregelt. Deren Durchsetzung ist keine strafbare Nötigung. Die zitierten BGH-Urteile stützen die Behauptungen zudem nicht.

Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

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