The claim
Schon seit Beginn der Corona-Pandemie wird über die Rechtmäßigkeit mancher Maßnahmen der Regierung gegen das Virus debattiert. Unter anderem setzen sich die Gerichte immer wieder mit der Pflicht zum Tragen einer Maske auseinander. Ein Facebookpost behauptet nun: «Die Maskenpflicht verstößt gegen das Strafgesetzbuch Paragraf 240 (Nötigung) im besonders schweren Fall» (hier archiviert). Zu sehen ist zudem der Ausschnitt eines Videos: Auch drohende Bußgelder sprächen dafür, dass es sich bei der Maskenpflicht um Nötigung im juristische Sinne handele, heißt es darin.
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Der Paragraf 240 StGB kommt hier nicht zur Anwendung, weil eine Verordnung kein Täter im Sinne dieses Gesetzes sein kann. Wenn die Exekutive - zum Beispiel die Polizei - die Maskenpflicht auf rechtlicher Grundlage durchsetzt, sind auch Bußgelder möglich.
Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·
Original fact check ↗