Schon seit Beginn der Corona-Pandemie wird über die Rechtmäßigkeit mancher Maßnahmen der Regierung gegen das Virus debattiert. Ein Facebook-Post (hier archiviert) behauptet nun, dass die Maskenpflicht «laut bis zur Coronakrise bestehender Gesetze» Nötigung sei. In «Paragraph 240 im Strafgesetzbuch (StGB)» heiße es: «Bei der Aufbürdung eines Mund- und Nasenschutzes handelt es sich folglich um einen besonders schweren Fall von Nötigung.» In Österreich soll das dem Facebook-User zufolge durch den «Paragraph § 105 StGB bei Nötigung» abgedeckt sein.