The claim
Mit der Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 beschlossen Bund und Länder auch eine Verschärfung der Maskenpflicht. Statt Stoffmasken müssen demnach im öffentlichen Nahverkehr oder in Geschäften OP- oder FFP2-Masken getragen werden. Letztere würden jedoch nicht vor Viren wie Sars-CoV-2 schützen, heißt es bei einem Facebook-Post (hier archiviert). Dort wird auch behauptet, dass die Masken nicht wiederverwendet werden könnten.
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FFP2-Masken bieten nachweislich Schutz vor Viren wie Sars-CoV-2. Es gibt Möglichkeiten, wie diese Masken wiederverwendet werden können.
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