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The claim

Minderjährige können ohne Einverständnis der Eltern ihren Geschlechtseintrag ändern. Wehren sich die Eltern dagegen, kann ihnen das Sorgerecht entzogen werden. Wer eine Person mit dem falschen Geschlecht anspricht, muss 10 000 Euro Strafe zahlen.

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Die Änderung des Geschlechtseintrags bei Minderjährigen geschieht nur mit Zustimmung der Eltern. Ausnahmen kann es nur geben, wenn Eltern mit ihrer Haltung das Kindeswohl gefährden. Eine Ansprache mit der falschen Namens- oder Geschlechtsnennung soll nur dann zu einem Bußgeld führen, wenn dies wiederholt und vorsätzlich passiert.

Reviewed by dpa Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

Original fact check ↗