The claim
Jedes Krankenhaus, das eine 75-prozentige Auslastung seiner Intensivstation belegen kann, bekommt Förderzahlungen vom Bund
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Falsch. Nur Krankenhäuser, die von der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes dazu bestimmt werden, können eine Ausgleichszahlung beantragen. Dabei ist das Corona-Infektionsgeschehen im jeweiligen Landkreis maßgeblich: Zum einen die 7-Tage-Inzidenz, zum anderen die Intensivbettenauslastung im gesamten Landkreis.
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