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The claim

Insekten in Lebensmittel müssen nicht gekennzeichnet werden

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Kein Insekt darf - in welcher Form auch immer - ungekennzeichnet in EU-Lebensmitteln verarbeitet werden. Zudem müssen Produkte, die komplett oder auch nur zum Teil aus Insekten bestehen, auch mit entsprechenden Allergenhinweisen versehen werden. Beides ist in den entsprechenden Verordnungen klar geregelt.

Reviewed by APA - Austria Presse Agentur ↗ ·

Original fact check ↗