The claim
Insekten in Lebensmittel müssen nicht gekennzeichnet werden
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Kein Insekt darf - in welcher Form auch immer - ungekennzeichnet in EU-Lebensmitteln verarbeitet werden. Zudem müssen Produkte, die komplett oder auch nur zum Teil aus Insekten bestehen, auch mit entsprechenden Allergenhinweisen versehen werden. Beides ist in den entsprechenden Verordnungen klar geregelt.
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