The claim
In einer Marathon-Sitzung im Bundestag soll Vizepräsidentin Claudia Roth einen «Rechtsbruch» begangen haben, heißt es in mehreren Online-Posts. Die Grünen-Politikerin habe der AfD-Fraktion widerrechtlich einen Hammelsprung verweigert. Damit hätte festgestellt werden sollen, dass der Bundestag nicht beschlussfähig gewesen sei.
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Roth hat keinen Rechtsbruch begangen. Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht vor, dass das Parlament nur beschlussunfähig ist, wenn Beschlussunfähigkeit festgestellt wurde. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Regelung.
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