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The claim

In einem Facebook-Posting(hier archiviert) wird eine angeblich rechtsgültige Bestätigung zur Maskenbefreiung in der Schule geteilt. Erziehungsberechtigte seien dazu verpflichtet, diese Bestätigung «für die Tragebefreiung der Maske bei gesundheitlicher Beeinträchtigung der Kinder, welche in der Ausnahmeregelung der COVID 19 SV geregelt ist, auszustellen», heißt es. Ein Attest eines Arztes für eine Maskenbefreiung in der Schule sei nicht zwingend notwendig.

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Dabei handelt es sich um Falschbehauptungen. Für eine Maskenbefreiung in der Schule ist ein ärztliches Attest notwendig. Das auf Facebook verbreitete Formular ist nicht rechtsgültig.

Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

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Sources and attribution

    Original review: Deutsche Presse-Agentur. Structured data compiled by Data Commons under CC BY 4.0. Publisher article content is subject to its own terms.

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