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The claim

In einem Facebook-Post werden zwei Gerichtsurteile gegenübergestellt: Für die Vergewaltigung eines neunjährigen Mädchens gab es demnach fünfeinhalb Jahren Haft für den angeklagten Nigerianer. Im anderen Fall seien für «Böller an Moscheetür» 11,5 Jahre Haft verhängt worden, heißt es im Sharepic. Im Beitext korrigiert der Urheber diese Zahl auf «fast zehn Jahre» und erwähnt, dass hier ein Deutscher für eine Tat «ohne Opfer» verurteilt worden sei

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Mit dem Beitrag soll insgesamt ein Missverhältnis zwischen den beiden Urteilen ausgedrückt werden. Zum Fall «Böller an Moscheetür», der sich in Dresden ereignet habe, fehlen wichtige Angaben. Der Post beschreibt lediglich eine «angekokelte Tür», lässt aber außen vor, dass der Täter den Tod von Menschen billigend in Kauf nahm. Der Bombenleger wurde 2018 für versuchten Mord und das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen verurteilt.

Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

Original fact check ↗