The claim
In Deutschland sind seit Mitte März umfassende Kontaktsperren für die Bürger in Kraft, die die Ausbreitung des Coronavirus bremsen sollen. In einem Facebook-Post vom 9. April heißt es, ein Berliner Gericht habe ein Gottesdienstverbot bestätigt, das jedoch nicht für Moscheen gelte
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte tatsächlich das Gottesdienstverbot. Doch sind demnach Zusammenkünfte in Kirchen wie auch in Moscheen gleichermaßen nicht erlaubt.
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