Skip to main content

The claim

In Deutschland sind seit Mitte März umfassende Kontaktsperren für die Bürger in Kraft, die die Ausbreitung des Coronavirus bremsen sollen. In einem Facebook-Post vom 9. April heißt es, ein Berliner Gericht habe ein Gottesdienstverbot bestätigt, das jedoch nicht für Moscheen gelte

Rating

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte tatsächlich das Gottesdienstverbot. Doch sind demnach Zusammenkünfte in Kirchen wie auch in Moscheen gleichermaßen nicht erlaubt.

Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

Original fact check ↗