The claim
In den deutschen Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen gilt die Anordnung, dass Kinder, die unter Corona-Verdacht stehen, getrennt vom Rest der Familie isoliert werden. Bei Zuwiderhandeln werden sie in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Eine pädagogische Fachkraft, nach der derzeit gesucht wird, ist für die Inobhutnahme jener Kinder und Jugendlichen in Quarantäne zuständig.
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Die Schreiben stammen tatsächlich von Gesundheitsämtern in jenen drei Bundesländern, auch die darin genannten Maßnahmen stimmen großteils. Allerdings relativierten alle drei Ämter in Stellungnahmen die behördlich formulierten Passagen und betonten, dass die Vorgaben abhängig von Lebenssituation und Alter der Kinder zu betrachten seien und es nicht darum gehe, Kinder von ihren Eltern zu trennen. In der Stellenausschreibung sind Kinder und Jugendliche gemeint, die beispielsweise bereits in einer Jugendhilfeeinrichtung leben und sich zusätzlich möglicherweise mit dem Coronavirus infiziert haben.
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