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The claim

Erst verboten, dann doch nicht - die Demonstrationen in Berlin am 29. August gegen die Corona-Politik der Bundesregierung haben bis kurz vor Beginn die Gerichte beschäftigt. Auch am Veranstaltungstag ging der Streit weiter: Angesichts des mangelnden Sicherheitsabstands von Teilnehmern löste die Polizei einen Demonstrationszug auf. Im Internet wurde daraufhin behauptet, das Bundesverfassungsgericht habe diese Auflösung für rechtswidrig erklärt.

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Die Behauptung ist falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflösung eines Demonstrationszuges nicht für rechtswidrig erklärt. Vielmehr hat es mehrere Eilanträge mit Bezug zu den Demonstrationen abgelehnt. Außerdem hat es das Verbot eines Protestcamps bestätigt.

Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

Original fact check ↗