The claim
Die Bundestagswahl sei ungültig, weil im Wahllokal der Personalausweis nicht kontrolliert wurde
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Falsch. Der Ausweis kann, muss aber nicht kontrolliert werden. Zum Wählen reicht laut Bundeswahlleiter die Vorlage der Wahlbenachrichtigung. Bei Identitätszweifeln kann der Wahlvorstand das Vorzeigen eines Lichtbildausweises verlangen.
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