The claim
Die Bundesregierung hat die Arbeitsämter angewiesen die Anzahl derer zu melden, die ab dem 15.März arbeitssuchend sind. Daran soll geschaut werden, ob die Impfpflicht durchsetzbar ist, oder ob es zu kritischen Mitarbeiterengpässen kommen wird.
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Die Behauptungen sind falsch. Wer sich in welcher Branche oder aus welchen Berufsgruppen arbeitssuchend meldet, wird ohnehin bereits erfasst. Dem Bundesarbeitsministerium zufolge hat die Regierung nicht die gesonderte Meldung von arbeitssuchendem Pflegepersonal angewiesen. Auch der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Rheinland-Pfalz ist so eine Aufforderung nicht bekannt. Dass sich in Speyer sämtliche Beschäftigten eines Pflegeheims arbeitssuchend gemeldet haben, ist der zuständigen Geschäftsstelle ebenfalls unbekannt.
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