The claim
Die Anzahl der positiven Tests durch die Schnelltests ist geringer als die erwartbare falsch-positive Zahl, die die Testhersteller angeben. Die Testpflicht ist unverhältnismäßig und verstößt gegen verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte.
Rating
Die Anzahl der positiven Schnelltests entspricht zwar den von den Herstellern angegebenen möglichen falsch-positiven Testungen, die begleitende Studie zu den Schultestungen sieht in Zusammenschau mit gemeldeten positiven PCR-Testungen aus der Altersgruppe von Schülern aber klare Hinweise darauf, dass durch die Testungen potenzielle Cluster frühzeitig entdeckt werden können. Aus rechtlicher Sicht ist es schwierig, eine Verhältnismäßigkeit und somit Verfassungskonformität eindeutig zu benennen. Das Bildungsministerium bezeichnet die Maßnahme als „notwendig und rechtlich abgesichert”.
Reviewed by APA - Austrian Presse Agentur ↗ ·
Original fact check ↗