Skip to main content

The claim

Der Wahlzettel ist ungültig, wenn die rechte obere Ecke abgeschnitten ist.

Rating

Die abgeschnittene Ecke ermöglicht Blinden oder Menschen mit Sehbehinderung die Wahl. Die Behauptung zu einer vermeintlichen Ungültigkeit ist somit falsch. Das Wahlgesetz scheibt die Ecke oder ein Loch vor, damit eine Stimmzettelschablone angelegt werden kann.

Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

Original fact check ↗