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The claim

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich hat sich in der Corona-Pandemie schon mit mehreren Covid-19-Verordnungen beschäftigt. Diese Entscheidungen werden häufig falsch interpretiert. So kursieren etwa auf Facebook Postings (hier archiviert), in denen behauptet wird, dass die Maskenpflicht seit 29. Oktober 2020 aufgehoben sei. Als Beleg wird ein Dokument des VfGH geteilt.

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Oktober 2020 mehrere Covid-19-Maßnahmen, die im Frühjahr 2020 gegolten hatten, aus formalen Gründen rückwirkend für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechenden Verordnungen sind aber schon lange nicht mehr in Kraft und wirken sich nicht auf die derzeit geltenden Covid-19-Maßnahmen aus. Es gilt nach wie vor eine Maskenpflicht.

Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

Original fact check ↗