The claim
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigte sich in Österreich bereits mit mehreren Covid-19-Verordnungen. Einige dieser VfGH-Erkenntnisse werden jetzt von Social-Media-Usern aufgegriffen. So kursiert etwa derzeit in einem Facebook-Posting (hier archiviert) ein Schreiben, in dem behauptet wird, die Maskenpflicht sei nicht mehr gültig. Sie sei vom VfGH als «verfassungs- und gesetzwidrig beurteilt worden.» Die VfGH-Erkenntnis besage auch, dass alle Folgeverordnungen, in welchen eine Maskenpflicht vorgeschrieben wurde, gesetzwidrig seien. Zudem wird behauptet, dass die Maskenpflicht im Handel unter «Nötigung gem. § 105 StGB» fällt.
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Der Verfassungsgerichtshof erklärte im Dezember 2020 u.a. die Maskenpflicht im Schulgebäude, die im Frühjahr 2020 gegolten hatte, nachträglich für gesetzwidrig. Auf die jetzige Maskenpflicht in Schulen hat diese Entscheidung aber keinen Einfluss, sie gilt also nach wie vor. Die VfGH-Erkenntnis besagt zudem nicht, dass alle Folgeverordnungen, in welchen eine Maskenpflicht vorgeschrieben werden, gesetzwidrig sind. Der Paragraf 105 StGB stellt in Bezug auf die Maskenpflicht keine Nötigung dar.
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