The claim
Der Verfassungsgerichtshof hat alle Lockdowns für verfassungswidrig erklärt und u.a. das Betretungsverbot für Gaststätten per 31.12.2020 sowie die Maskenpflicht und Klassenteilung in Schulen aufgehoben. Daher sind diese Maßnahmen nicht mehr anzuwenden. Medien berichten nicht darüber.
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat keinen Lockdown für verfassungswidrig erklärt. Mehrere COVID-19-Maßnahmen, die im Frühjahr 2020 gegolten hatten, wurden im Nachhinein als gesetzwidrig eingestuft. Dazu gehören das Betretungsverbot für Gaststätten sowie die Klassenteilung in Schulen und die Maskenpflicht im Schulgebäude. Das hatte formale und keine inhaltlichen Gründe: Die Notwendigkeit der Maßnahmen wurde nicht ausreichend begründet bzw. war nicht nachvollziehbar. Auf die jetzige Verordnung haben diese Entscheidungen aber keinen Einfluss.
Reviewed by APA - Austria Presse Agentur ↗ ·
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