The claim
Der Europäische Gerichtshof bzw. der Europarat hat beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen geimpft werden darf. Die Mitgliedsstaaten müssen das anwenden.
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Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat in der Resolution 2361/2021 vom 27. Januar 2021 festgehalten, alle Bürger müssten darüber informiert sein, dass die Corona-Impfung nicht verpflichtend sei. Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung sind für die Mitgliedsstaaten aber nicht rechtsverbindlich. Daher kann beispielsweise Österreich unabhängig davon eine Corona-Impfpflicht beschließen.
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