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The claim

Der Auszug aus der „Verordnung über die Fürsorgepflicht“ der Weimarer Republik zeigt, dass nicht arbeitende Flüchtlinge damals nicht verpflegt oder beherbergt werden durften.

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Eine derartige Verordnung ist nicht auffindbar. Einige Unstimmigkeiten deuten darauf hin, dass es sich um eine Fälschung handelt.

Reviewed by APA - Austria Presse Agentur ↗ ·

Original fact check ↗