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The claim

Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, über den Gesundheitszustand seines Mitarbeiters Informationen einzuholen und Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, Auskunft über ihren Impfstatus oder Krankheit zu geben. Eine Auskunft darüber verstößt gegen den Datenschutz.

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Derzeit gibt es noch keine arbeitsgerichtliche Rechtsprechung. Experten sind allerdings der Auffassung, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber aufgrund der Pandemie-Lage Auskunft über ihren Covid-19-Impfstatus geben müssen. Antwortet ein Bewerber wahrheitswidrig, so könnte dies arbeitsrechtliche Folgen haben. Eine Covid-19-Infektion muss dem Arbeitgeber umgehend gemeldet werden.

Reviewed by APA - Austrian Presse Agentur ↗ ·

Original fact check ↗