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The claim

Der ADAC hat jüngst seine Richtlinien für die Unfallversicherung geändert: Potenzielle Impfschäden sind nun nicht mehr abgedeckt.

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Der Passus der Unfallversicherung wurde «nicht wegen der aktuell diskutierten Corona-Impfpflicht aufgenommen», sondern er ist bereits seit 2007 Teil des Vertrags, so der ADAC. Grundsätzlich gilt: Für gesundheitliche Schäden aufgrund der Corona-Impfung haftet der Staat.

Reviewed by dpa ↗ ·

Original fact check ↗