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The claim

Das Amtsblatt beweist eine Diskriminierung durch die Stadt Leverkusen.

Original publisher’s rating

Um eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes handelt es sich laut Antidiskriminierungsstelle nur, wenn die Corona-Impfung wegen des Alters, einer Behinderung, dem Geschlecht oder aus zwingenden medizinischen Gründen nicht möglich ist und sich das nachteilig auswirkt. Diese Personengruppen sind jedoch von der Maßnahme in Leverkusen ausgenommen, wie aus dem Amtsblatt hervorgeht.

Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

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Sources and attribution

    Original review: Deutsche Presse-Agentur. Structured data compiled by Data Commons under CC BY 4.0. Publisher article content is subject to its own terms.

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