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The claim

Bundestagswahl wird wegen Corona verschoben, Stimmen von Toten und Komapatienten werden gezählt, nur Anhänger der Grünen zählen Stimmen aus, Bei der Briefwahl wird viel betrogen/gefälscht.

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Größtenteils falsch: Die öffentliche Kontrolle bei der Briefwahl ist auch laut Bundesverfassungsgericht geringer als im Wahllokal. Dass Stimmen von Toten gezählt werden, ist rechtlich nur möglich, wenn diese vor ihrem Tod noch selbst abgestimmt haben. Betreuungsbedürftige - und damit theoretisch auch Komapatienten - haben das Recht zu wählen. Allerdings können sie es nur wahrnehmen, wenn sie ihren Wahl-Willen kommunizieren können. Dass Stimmen nur von Anhängern einer Partei ausgezählt werden, ist nicht zulässig. Dass Kanzlerin Merkel die Bundestagswahl auf unbestimmte Zeit verschiebt, ist nicht möglich.

Reviewed by BR24 Faktenfuchs ↗ ·

Original fact check ↗