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The claim

Blasmusiker in Österreich müssen bei Proben und Konzerten einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

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Das ist nur bedingt richtig. Blasmusik zu beruflichen Zwecken fällt laut Sozialministerium unter die Ausnahmeregelung der Covid-19-Lockerungsverordnung (§ 10 Abs 5 Z 3) und ist in diesem Rahmen möglich. Nicht-berufliche Blasmusiker fallen unter den Veranstaltungs-Begriff der Covid-Lockerungs-Verordnung, wonach in geschlossenen Räumen eine Mundschutzpflicht gilt sowie weitere Maßnahmen. Proben von nicht beruflichen-Musikern unter freiem Himmel dürften aber laut Sozialministerium unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen ohne Maske stattfinden.

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    Original review: APA - Austria Presse Agentur. Structured data compiled by Data Commons under CC BY 4.0. Publisher article content is subject to its own terms.

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