The claim
Blasmusiker in Österreich müssen bei Proben und Konzerten einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Original publisher’s rating
Das ist nur bedingt richtig. Blasmusik zu beruflichen Zwecken fällt laut Sozialministerium unter die Ausnahmeregelung der Covid-19-Lockerungsverordnung (§ 10 Abs 5 Z 3) und ist in diesem Rahmen möglich. Nicht-berufliche Blasmusiker fallen unter den Veranstaltungs-Begriff der Covid-Lockerungs-Verordnung, wonach in geschlossenen Räumen eine Mundschutzpflicht gilt sowie weitere Maßnahmen. Proben von nicht beruflichen-Musikern unter freiem Himmel dürften aber laut Sozialministerium unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen ohne Maske stattfinden.
Reviewed by APA - Austria Presse Agentur ↗ ·
Read the original fact check ↗Sources and attribution
Original review: APA - Austria Presse Agentur. Structured data compiled by Data Commons under CC BY 4.0. Publisher article content is subject to its own terms.
Updated