The claim
Aus Kostengründen lässt man das Betonfundament im Boden und vergräbt die Flügel (Rotorblätter).
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Seit 2004 müssen Betreiber eine Verpflichtungserklärung abgeben: Diese sieht vor, dass die Betonfundamente im Boden komplett entfernt werden, es sei denn, der Eingriff schadet dem Boden mehr, als er ihm nützt. Die Rotorblätter eines Windrads bestehen aus einem komplexen Materialverbund und sind schwierig zu recyceln. Aus ihnen kann ein Zusatzstoff für Zement hergestellt werden. Die Praxis, die Flügel im Boden zu vergraben, ist in Deutschland nicht zulässig.
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