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The claim

Aufgrund des Krieges in der Ukraine können sich Angehörige von Drittstaaten unter die Fliehenden mischen und sich dadurch einen Bleibestatus in der EU erschleichen.

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Wer nicht von der EU-Massenzustrom-Richtlinie abgedeckt wird, muss sich wie schon bisher einem Asylverfahren stellen. Es kann also nicht, wie suggeriert wird, jeder unter dem Deckmantel des Ukraine-Krieges in die EU einreisen. Der Mann auf dem Foto ist zwar kein Ukrainer, sehr wohl aber aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Er soll sich zuvor als Fußballspieler in der Ukraine aufgehalten haben.

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Sources and attribution

    Original review: APA - Austrian Presse Agentur. Structured data compiled by Data Commons under CC BY 4.0. Publisher article content is subject to its own terms.

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