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The claim

Auf Facebook wird in einem Posting suggeriert, dass man im deutschen Bundesland Bayern 2800 Euro Zuschuss zu den Beerdigungskosten bekomme, wenn «Corona» (Covid-19) auf dem Totenschein steht. Ein Arzt habe dies daher «aus Gefälligkeit» aufgeschrieben.

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Eine solche Regelung existiert nach Angaben der bayerischen Regierung nicht. Die Angabe einer falschen Todesursache in der Todesbescheinigung ist strafbar.

Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

Original fact check ↗