Skip to main content

The claim

Auf Facebook kursiert seit Anfang Januar ein Post, der die Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages bei der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in Frage stellt. In dem Post ist unter dem Paragrafen 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ein Foto vom Plenarsaal mit etwa 60 anwesenden Abgeordneten zu sehen. Nur etwa ein Zehntel statt - wie laut Paragraf 45 gefordert - mehr als die Hälfte der Abgeordneten sei bei der Abstimmung anwesend gewesen, heißt es unter dem Foto. Damit wird suggeriert, dass der Bundestag an besagtem Tag nicht beschlussfähig gewesen sei.

Rating

Entgegen der Darstellung des Posts war der Bundestag am 30. Juni 2017 bei der Abstimmung zum NetzDG beschlussfähig. Als Grundlage dafür gilt Paragraf 45 Absatz 2. Eine Fraktion etwa hätte die Beschlussfähigkeit demnach bezweifeln müssen. Die Beschlussunfähigkeit hätte dann erst über eine Stimmenzählung festgestellt werden müssen.

Reviewed by Deutsche Presse-Agentur ↗ ·

Original fact check ↗