The claim
Als positiv auf Covid getesteter Geimpfter darf man weiter an 2G-Veranstaltungen teilnehmen.
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Das ist falsch. Die Grundlagen für die sogenannten 2G-Regeln sind in der bundesweit gültigen Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung formuliert. Darin ist definiert, dass nur als genesen oder geimpft im Sinne der Verordnung gilt, wer keine typischen Symptome zeigt. Geimpfte mit Symptomen einer Corona-Infektion dürfen demnach 2G-Veranstaltungen nicht besuchen. Die einleitende Anekdote des Posts kann auf Grundlage der vorliegenden Informationen nicht überprüft werden.
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