The claim
Als Maler mit Ehefrau und Kindern hat man weniger Geld zur Verfügung als künftige Bürgergeld-Bezieher.
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Der Leserbrief-Schreiber rechnet falsch. Er lässt zum Beispiel das Einkommen seiner Ehefrau völlig außer Acht, während er ihre Bezüge bei der Bürgergeld-Aufstellung hinzuzählt. Zudem berücksichtigt er keine Änderungen, die zu seinen Gunsten ausfallen - etwa bei der Einkommenssteuer sowie den Sozialabgaben und -leistungen. Generell können sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und der Bezug von Bürgergeld nicht so einfach miteinander verglichen werden.
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